Hilfe, Organspende!
Ein Patient sucht Ihren Rat: Er möchte nach seinem Tod seine Organe spenden, ist aber verunsichert. So können Sie helfen, ihn objektiv aufzuklären.
Viele Menschen, die eine Organspende in Erwägung ziehen, fürchten, dass ihr Körper nach einem Unfall ausgeschlachtet wird egal ob man noch lebensfähig ist oder nicht. Dahinter versteckt sich die Angst vor illegalem Organhandel die sich auch in der Statistik niederschlägt: In den letzten zehn Jahren ging die Spendenwilligkeit bei Organen deutlich zurück um bis zu 50 Prozent.
Die Bereitschaft, im Falle eines Hirntodes einem anderen Menschen zum Weiterleben zu verhelfen, hat abgenommen, sagt Roland Hetzer, Leiter des Deutschen Herzzentrums Berlin. In den frühen 90er-Jahren gab es in Deutschland noch bis zu 600 Spenderherzen jährlich. Im letzten Jahr waren es nur noch 370, weiss der Professor. Dieser Trend ist weltweit zu erkennen, vor allem aber in Europa.
Gerade ihren Hausarzt konfrontieren Patienten mit den vielschichtigen Problemen zum Thema Organspende. Im Aufklärungsgespräch können Sie zumindest die rechtlichen Grundlagen ansprechen.
In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz von 1997 genau, wann Organe entnommen werden dürfen und wann der Spender wirklich tot ist. Grundsätzlich gilt ein Mensch dann als tot, wenn sein Gehirn ausfällt und abstirbt, etwa weil die Sauerstoffversorgung für mehrere Minuten unterbrochen wird oder die Hirndurchblutung aufhört. In diesem Fall müssen zwei Fachärzte, die nicht zum Behandlungs-Team des verstorbenen Patienten gehören, unabhängig voneinander den Tod feststellen.
Das Einverständnis zur Organspende kann man jederzeit zurückziehen
Das Transplantationsgesetz legt eindeutig fest: Erst nach dem Hirntod dürfen Organe entnommen werden, wenn der Verstorbene mit der Organspende einverstanden war. Die Zustimmung muss entweder durch einen Organspendeausweis oder durch eine selbst verfasste schriftliche Erklärung belegt sein.
Wichtig: Das Einverständnis zur Organspende ist widerruflich. Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, kann ihn jederzeit vernichten und seinen Willen ändern, sagt Ingrid Jonas, Juristin aus Koblenz. Denn als Organspender ist man nicht staatlich registriert, man muss also nicht fürchten, dass man irgendwo in einem Computer gespeichert wird, sagt die Rechtsanwältin.
Liegen keine Willensäusserungen des Toten vor, können allerdings auch die Angehörigen eine Erklärung abgeben. Das heisst, wer nicht will, dass seine Organe für eine Spende entnommen werden, sollte dies schriftlich festhalten. Unter Umständen schätzen die Angehörigen den Patienten-Willen zur Organentnahme grundlegend falsch ein.