Kann ich meine Krankenkassenversicherung z.B. nach einer COPD-Diagnose noch anpassen?

Die Grundversicherung (KVG) kann ohne Bedenken gewechselt werden. Die neue Krankenversicherung muss Sie ohne Gesundheitsfragen und ohne Vorbehalt aufnehmen.
Die Zusatzversicherung (VVG) hingegen kann für Versicherte mit chronischen Leiden nicht mehr angepasst bzw. erhöht werden. Die Versicherung verlangt eine Gesundheitsdeklaration und kann als dann Versicherte ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Darum hüte sich, wer wechselt!

Welche Vorkehrungen kann ich noch treffen.

Eine sinnvolle Vorkehrung ist sicher der Beitritt zur „REGA“ schweizerische Rettungsflugwacht.
Bevor Sie Ihre Krankenversicherung anpassen bzw. ändern, lassen Sie sich genau beraten!

Gibt es noch eine andere Möglichkeit mich zu versichern?

Die da meisten Versicherungen dem Bundesgesetz über den Versicherungs-vertrag (VVG) unterstellt sind, gibt es leider für Patienten mit chronischen Leiden keine grosse Möglichkeit sich besser zu versichern.

Wo bekomme ich Hilfe zur Krankenversicherung?

Ombudsmann der sozialen Krankenversicherung
Morgartenstrasse 9
6003 Luzern
Tel. 041 226 10 10

Ombudsmann der Privatversicherung
Kappelergasse 15
8001 Zürich
Tel. 01 211 30 90

Dachverband Schweizerischer Patientenstellen
Postfach
8041 Zürich
Tel. 01 361 92 56

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